Informationen zu Meldungen Journalismus
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- Wann muss gemeldet werden?
Allgemeine Informationen
Durch die Teilnahme an unserem Meldesystem entfällt für Sie der Postversand an uns zur Gänze. Sie können jederzeit, überall wo Sie über einen Internetanschluss verfügen, Meldungen verfassen und online an uns senden.
Sie melden uns bis spätestens 31. März Ihre journalistischen Beiträge (regional und überregional) in Zeitungen und Zeitschriften und erhalten dafür Vergütungen im Bereich Reprographievergütung Presse Österreich.
Verwaltung Ihrer Stammdaten
Ändern von Passwort, persönlichen Daten, Adresse, Kontaktdaten und Anfordern einer Registrierungsbestätigung.
Beitritt zur Literar-Mechana
Informationen zum Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages finden Sie hier »