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Informationen zu Meldungen Journalismus
Wer ist meldeberechtigt?
- Meldeberechtigt über das Online-Meldesystem der Literar-Mechana sind Journalist/inn/en, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der Literar-Mechana geschlossen haben.
- In Deutschland lebende Journalisten/innen, Staatsbürger/innen der Bundesrepublik Deutschland bzw. jene Personen, die mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben, senden ihre Meldungen bitte an die VG Wort, Untere Weidenstraße 5, 81543 München, www.vgwort.de.
- In der Schweiz lebende Journalisten/innen wenden sich bitte an die Pro Litteris, Universitätsstr. 100, Postfach 205, 8024 Zürich, +41 (0)43 300 66 15, www.prolitteris.ch.
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