Was kann gemeldet werden?

  • Journalistische Beiträge (regional und überregional) in Zeitungen und Zeitschriften.
  • Abrechnungen können nur für Medien vorgenommen werden, die im Handel entgeltlich erhältlich sind. Für Gratiszeitungen, Medien, die ausschließlich über ein Abonnement zu beziehen sind oder Medien, die nur an Mitglieder einer Organisation übersandt werden, ist das nicht möglich.
  • Ab dem Erscheinungsdatum ab 1.1.2019 können auch Veröffentlichungen in Elektronischen Tageszeitungen, Magazinen und Publikumszeitschriften gemeldet werden, sofern sie aufgrund ihres Inhalts, des Erscheinungsbildes, der strukturellen Rahmenbedingungen und der Periodizität der Erscheinungsweise mit einer gedruckten Version vergleichbar sind und von einem Medieninhaber mit österreichischer Postadresse betrieben werden. Nicht berücksichtigt werden Verkaufsplattformen, Kurznachrichtendienste, soziale Netzwerke, Wetterdienste, Serviceseiten und Produktbewerbungen.
  • Fachzeitschriften sind gesondert im Bereich Wissenschaft zu melden und werden dort abgerechnet.