Informationen zu Meldungen Wissenschaft
- Allgemeine Informationen
- Wer ist meldeberechtigt?
- Was kann gemeldet werden?
- Wie muss gemeldet werden?
- Wann muss gemeldet werden?
Allgemeine Informationen
Durch die Teilnahme an unserem Meldesystem entfällt für Sie der Postversand zur Gänze. Sie können jederzeit, überall wo Sie über einen Internetanschluss verfügen, Meldungen verfassen und online an uns senden.
Sie melden uns bis spätestens 31. Jänner Ihre wissenschaftlichen, Fach- und Sachbücher, Ihre Fachbeiträge in Büchern und Fachzeitschriften sowie Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken, einschließlich hierin enthaltener Abbildungen (Fotos, Grafiken etc.), soweit Sie sie selbst hergestellt haben und erhalten dafür Vergütungen in den Bereichen Bibliothekstantieme Wissenschaft und Reprographie Wissenschaft.
Mit Ihrer Meldung nehmen Sie zugleich an der Verteilung der Literar-Mechana für Österreich (sofern Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit unserer Gesellschaft abgeschlossen haben) und an der Verteilung unserer Schwestergesellschaft VG Wort für Deutschland teil.
Derzeit steht Ihnen das Meldeprogramm für folgende Bereiche zur Verfügung:
Meldungen Wissenschaft
Um
- Wissenschaftliche Fach- und Sachbücher,
- Beiträge in wissenschaftlichen und Fachbüchern,
- Ergänzungslieferungen in Loseblattwerken
zu melden.
Verwaltung Ihrer Stammdaten
Ändern von Passwort, persönlichen Daten, Adresse, Kontaktdaten und Anfordern einer Registrierungsbestätigung.
Beitritt zur Literar-Mechana
Informationen zum Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages finden Sie hier »