Informationen zu Meldungen Wissenschaft
- Allgemeine Informationen
- Wer ist meldeberechtigt?
- Was kann gemeldet werden?
- Wie muss gemeldet werden?
- Wann muss gemeldet werden?
Was kann gemeldet werden?
- Wissenschaftliche, Fach- und Sachbücher,
- Fachbeiträge in Büchern und Fachzeitschriften sowie Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken, einschließlich hierin enthaltener Abbildungen (Fotos, Grafiken etc.), soweit diese von dem/der Textautor/in hergestellt sind. Standardgrafiken, Tabellen und Screenshots können nicht gemeldet werden.
Voraussetzung für eine Vergütung ist, dass die gemeldeten Publikationen in angemessenem Umfang in wissenschaftlichen und Fachbibliotheken einstehen. Magister-, Diplom- oder Seminararbeiten können daher nicht berücksichtigt werden.
Es können auch Werke auf CDs und DVDs gemeldet werden. Dies gilt nicht für CDs und DVDs, die ausschließlich als Lizenzprodukte auf den Markt kommen oder einen Kopierschutz aufweisen. Auch Beiträge auf Multimedia-CDs oder -DVDs können nicht gemeldet werden.
Ändern, löschen und hinzufügen von Beiträgen
Bei der Meldung von Buch- oder Zeitschriftenbeiträgen können Sie sowohl einzelne Meldungen (d.h. Sie wollen pro Buch bzw. Zeitschrift nur einen Beitrag melden), als auch mehrere Meldungen im gleichen Medium (im selben Buch oder der selben Zeitschrift) machen. Beim Aufruf der entsprechenden Maske wird Ihnen zuerst die Version für die Meldungen eines einzelnen Beitrags im gleichen Medium angeboten. Wollen Sie mehr als einen Beitrag im jeweiligen Medium melden, so können Sie nach der Eingabe der Daten für den ersten Beitrag die entsprechende Anzahl der weiteren Beiträge im dafür vorgesehenen Feld unterhalb der Eingabemaske eintragen. Danach wählen Sie "Weitere Beiträge" und erhalten dann die entsprechende Listenansicht. Durch die Eingabe der gewünschten Anzahl ist es jederzeit möglich, weitere Beiträge zur gleichen Liste hinzuzufügen.