Wie muss gemeldet werden? 

Die Titelmeldung kann online über die Meldeplattform abgegeben werden.

Wenn der/die Rechtsnachfolger/in des/der Autors/Autorin die Titelmeldung einreicht, sind die Namen des/der Autors/Autorin und des/der Rechtsnachfolgers/Rechtsnachfolgerin auf dem Meldeformular einzutragen. Umsatzsteuerpflichtige Autor/inn/en erhalten die Umsatzsteuer überwiesen, wenn sie uns schriftlich ihre Umsatzsteuernummer und das für sie zuständige Finanzamt mitteilen sowie eine Erklärung abgeben, dass sie die ausbezahlte Umsatzsteuer an ihr Finanzamt abführen.

Für jeden Publikationstyp gibt es im Online-Meldesystem einen eigenen Meldebereich. Das erleichtert Ihnen die Meldung. Ungültige Meldungen werden vom System nicht akzeptiert. Das spart Ihnen und uns Zeit und Kosten, die durch die Kontrolle und den Rückversand der ungültigen Meldungen entstehen würden.

Sie können Meldungen im Online-Meldesystem ausfüllen und zur späteren Bearbeitung speichern. Darüber hinaus können Sie auch Vorlagen für Ihre künftigen Meldungen anfertigen. Dies bietet sich z.B. bei regelmäßig wiederkehrenden Beiträgen in derselben Zeitschrift an.

Sollten Korrekturen an Ihren Meldungen vorgenommen werden müssen, bitten wir um Bekanntgabe der Änderungswünsche per E-Mail an wissenschaft@literar.at

Es besteht Ihrerseits keine Möglichkeit, über bereits abgegebene Meldungen vom System Informationen zu erhalten. Sie erhalten nach Absenden der Meldung eine E-Mail mit Ihren Meldedaten als Bestätigung.