Wann muss gemeldet werden? 

Bitte beachten Sie die neuen Meldefristen nach Maßgabe der am 1. Jänner 2018 in Kraft getretenen Verteilungsbestimmungen. Zukünftig können Neuerscheinungen ab dem 1. September des Erscheinungsjahres bis spätestens 31. Jänner des darauffolgenden dritten Jahres gemeldet werden (z.B. ein Werk mit Erscheinungsjahr 2020 kann ab 1.9. 2020 bis 31.1.2023 gemeldet werden). Die Ausschüttung erfolgt abhängig vom Meldedatum.

Erscheinungsjahre Meldefristen
2018 1.9.2018 bis 31.1.2021
2019 1.9.2019 bis 31.1.2022
2020 ab 1.9.2020

Auf den Zeitpunkt und die Höhe der Tantiemenausschüttung an Sie haben die geänderten Meldefristen selbstverständlich keine Auswirkungen. Die Tantiemen für die im Jahr 2020 und bis zum 31.1.2021 gemeldeten Publikationen werden bei der Hauptabrechnung im Juni 2021 abgerechnet.

Für weitergehende Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktforumar (Bereich: Wissenschaft) https://www.literar.at/kontakt