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Bedingungen für die Meldung über das Online-Meldesystem
Registrierung fehlgeschlagen.
Damit wir die über das Online-Meldesystem der Literar-Mechana erstellten Meldungen akzeptieren können, müssen Sie folgendes beachten:
Außer bei der Registrierung für unser Meldesystem benötigen wir von Ihnen neben den Datensätzen, die Sie über Internet erstellen, keine weiteren Angaben oder postalische Einsendungen.
Damit Sie gültige Meldungen über das Online-Meldesystem abgeben können, benötigen wir von Ihnen die Meldesystem-Registrierung unterschrieben als Scan zurück. Sie erhalten das Formular per E-Mail im .pdf-Format bei der Registrierung. Sie können Meldungen bereits vorher an uns senden, diese werden von uns jedoch erst nach Einlangen der unterschriebenen Meldesystem-Registrierung akzeptiert.
Haben Sie mit unserer Gesellschaft noch keinen Wahrnehmungsvertrag geschlossen, erhalten Sie die erforderlichen Formulare im .pdf-Format per E-Mail bei der Registrierung. Sie können Meldungen bereits vorher an uns senden. Diese können von uns allerdings erst mit dem Einlangen der korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Verträge und unter der Voraussetzung, dass der Vertragsabschluss von uns akzeptiert werden kann und nicht aus besonderen Gründen abgelehnt werden muss, weiter bearbeitet werden und an der Verteilung teilnehmen.
Mit der Nutzung des Meldesystems nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Tantiemenabrechnungen nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat der Literar-Mechana zu erstellenden und von der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften zu genehmigenden jeweiligen Verteilungspläne, nach Abzug allfälliger Zuwendungen an die sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen der Literar-Mechana sowie nach Abzug der Unkosten erfolgen, die durch die Verwaltung und Verwertung der Rechte entstehen, mit deren Wahrnehmung die Literar-Mechana betraut worden ist.
Nach jedem Meldungsversand erhalten Sie automatisch eine E-Mail, die Ihnen den Meldungseingang bestätigt. Neben verschiedenen Datenformaten können Sie auch eine .pdf-Datei mit den soeben versandten Meldungen für Ihre Unterlagen ausdrucken und/oder speichern. Die Möglichkeit zur Archivierung der versandten Meldungen erhalten Sie allerdings nur im Anschluss an den Versand. Eine zweite Möglichkeit, diese Daten für Ihre Unterlagen zu speichern, können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Als Eingangsdatum der Meldungen zählt der Zeitpunkt, an dem diese auf unserem Server eintreffen. Meldeschluss ist im Bereich Wissenschaft der 31. Januar 24.00 Uhr, im Bereich Journalismus der 31. März 24.00 Uhr. Meldungen die danach eingesandt werden oder die im Meldungsjahr erschienen sind, werden in der Ausschüttung des darauf folgenden Jahres berücksichtigt (siehe Hinweis auf den Eingabemasken).
Einschränkungen, die durch die jeweilige Eingabemaske des Meldesystems vorgegeben werden (z.B. bei den gültigen Erscheinungsjahren) sind verbindlich und gelten auch für Meldungen, die in Papierform eingereicht werden. Um den Verwaltungsaufwand nicht unnötig zu erhöhen, bitten wir Sie davon abzusehen, Meldungen, die vom System aus diesen Gründen nicht akzeptiert werden, in Papierform einzureichen.
Rückfragen, die sich bei Ihren Meldungen möglicherweise ergeben, richten Sie bitte über das unter dem Menüpunkt „Kontakt“ vorgesehene E-Mailformular (Briefkasten) an uns.
Haben Sie ausgefüllte Meldungen in diesem System über längere Zeit gespeichert, ohne sie an uns abzuschicken, werden wir Sie unmittelbar vor den jeweiligen Abrechungsterminen daran erinnern, die Meldungen zu versenden. So wird Ihnen das Verpassen des Meldeschlusses zumindest erschwert und uns wird die gleichmäßigere Verteilung des Meldeaufkommens über die ganze Ausschüttungsperiode erleichtert.
Ich akzeptiere diese Bedingungen für die Teilnahme am Meldesystem.